Unfallgutachten
Kfz-Schadengutachten
Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und wissen jetzt nicht wie es weiter geht?
Dann sind Sie hier genau richtig. Unsere Kernkompetenz liegt in der Begutachtung von Unfallfahrzeugen. Daraus erstellen wir Ihr Unfallschadengutachten - als Grundlage für die Schadenregulierung. Und das für alle Kraftfahrzeuge:
Wer beauftragt ein Kfz-Gutachter?
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, dürfen Sie sich den Kfz-Gutachter frei wählen. Die gegnerische Versicherung wird versuchen Ihnen einen Kfz-Sachverständigen zu vermitteln. Darauf dürfen Sie sich keinesfalls einlassen. Denn dieser Kfz-Sachverständige ist nicht unparteiisch.
Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?
Liegt der Schaden über der so genannten Bagatellschadengrenze (nach derzeitiger Rechtssprechung ca. 750,- bis 1000 ,- € inkl. Mwst.) trägt die Versicherung des Unfallverursachers auch die Kosten des Schadengutachtens. Wir beraten Sie kostenlos.