Ihre Rechte und Pflichten
Im Schadensfall haben Sie einen Anspruch auf:
- Einen Rechtsanwalt
- Einen qualifizierten, freien und unabhängigen KFZ Gutachter ihres Vertrauens, der den entstandenen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug bewertet
- Eine Reparaturwerkstatt Ihrer Wahl
- Eine Fiktivauszahlung
- Einen Mietwagen während der Reparaturdauer des Fahrzeugs oder eine entgeltliche Entschädigung für den Nutzungsausfall
Rechtsanwälte für Verkehrsrecht unterstützen Sie kompetent bei:
Recht haben, heißt nicht Recht bekommen!
- Forderungen für Schadensersatz
- Beweissicherung
- Feststellung des Schadensausmaßes
- Informationen zur Wertminderung oder Reparaturkosten
Ihre Vorteile, wenn Sie ein Unfallgutachten vom KFZ Gutachter erstellen lassen:
- Problemlose Schadensregulierung
- Das Gutachten dient der Beweissicherung
- Bei Unstimmigkeiten mit der gegnerischen Versicherung haben Sie eine kompetente Unterstützung durch einen Kfz-Sachverständigen an Ihrer Seite
- Bewahrung vor Prognoserisiken (Reparaturkosten fallen höher aus als erwartet)
Lehnen Sie das Gutachten der gegnerischen Versicherung ab!
Hat die Gegenseite ein Unfallgutachten erstellt, so müssen Sie dies keinesfalls akzeptieren. Denn mit großer Sicherheit wird der Unfallgutachter der gegnerischen Versicherung nur die Interessen des Unternehmens selbst vertreten, sodass Sie auf viele Ansprüche verzichten müssten. Per Gesetz haben Sie das Recht auf einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter, der für Sie als Geschädigter eines Unfalls kostenfrei ist und dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Wir das unabhängige Kfz- Meister Gutachten erstellen daher ein Kfz-Haftpflichtgutachten in Ihrem Interesse und zu Ihrem Vorteil. Durch unsere jahrelange Erfahrung finden wir auch die versteckten Schäden, die der Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung „übersehen“ würde. Somit handeln wir einer Fehlentscheidung eines Bagatellschadens der gegnerischen Versicherung entgegen, um Kosten, die für Sie durch eine Folgereparatur, entstehen könnten zu vermeiden. Denn sollten hinterher noch Kosten für Sie durch eine Folgereparatur entstehen, die nicht im Gutachten festgehalten wurden, ist es fast unmöglich hinterher noch Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Deshalb empfehlen wir Ihnen immer einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, damit kein Unfallschaden versteckt bleibt und mögliche Kosten einer Folgereparatur vermieden werden können, die durch eine falsche Einstufung des Schadens als Bagatellschaden entstehen können.
Daher erstellen wir nicht nur ein Kfz-Haftpflichtgutachten, sondern überprüfen auch den Kostenvoranschlag der Gegenseite für Sie und klären Sie auf.
Wann Sie ein Gegengutachten benötigen
Wenn Sie das Gutachten eines von der Versicherung beauftragten Kfz-Gutachters anzweifeln und dagegen gehen wollen, erstellen wie für Sie selbstverständlich ein Gegengutachten und halten den gesamten Schaden fest. Sollte die gegnerische Versicherung Ihr Gutachten ablehnen, empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, der mit unserem Gutachten Ihre Interessen vor Gericht vertreten wird.
Neben dem wesentlichen Unfallschaden sind weitere Ersatzansprüche möglich:
– Ab- und Anmeldekosten
– Abschleppkosten
– Arbeitsausfall
– Arztkosten
– Bergungskosten
– Entsorgungskosten
– Finanzierungskosten
– Gerichtskosten
– Kosten für das Kennzeichen
– Kosten für HU- und AU-Plakette
– Porto- und Telefonkosten (Einzelnachweis)
– Reparaturbestätigungskosten
– Sachschäden: Bekleidung, mitgeführte Gegenstände etc.
– Schmerzensgeld
– Transportkosten
– Umbaukosten
Erstattung der Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung
Als Geschädigter in einem Unfall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Ob Sie während der Reparaturzeit Ihres Kfz einen Mietwagen fahren möchten, der Ihnen von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird oder lieber die Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen, bleibt Ihnen überlassen. Bei der Wahl der Nutzungsausfallentschädigung, erhalten Sie täglich eine bestimmte Geldsumme, die zur Bezahlung von ÖPNV-Tickets oder Taxirechnungen genutzt werden kann, aber nicht muss. Die Wahl liegt ganz bei Ihnen. Wir, das KFZ Meister Gutachten, halten für Sie gern die Nutzungsausfallklasse Ihres Fahrzeugs im Gutachten fest.
Mobil bleiben direkt nach einem Kfz-Unfall
Unmittelbar nach einem Unfall ist es oft der Fall, dass ihr Auto nicht mehr fahrtüchtig ist und abgeschleppt werden muss. Tritt dieser Fall ein, so können Sie mit einem Taxi Ihre Heimfahrt bis zu 100km fortsetzen und müssen lediglich die Taxirechnung bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Zuhause angekommen können Sie sich bei der Autovermietung Ihrer Wahl ein Ersatzfahrzeug an Ihre eigene Haustür schicken lassen, um auch während der Reparaturzeit mobil zu bleiben.
Befinden Sie sich zum Zeitpunkt des Unfalls im Ausland und ihr Auto ist weder fahrtüchtig noch ist es durch eine Notreparatur wieder verkehrssicher zu machen, empfehlen wir Ihnen eine internationale Autovermietung aufzusuchen, die Ihnen ein Ersatzfahrzeug vorbeibringt.
Wenn Sie Unfallverletzungen erleiden, haben Sie Anspruch auf:
- Ersatz Ihres Verdienstausfalls
- Ersatz der Heilbehandlungskosten – falls die Krankenversicherung nicht eintritt
- Haushaltsführungsschaden
- Kosten der Kurbehandlung
- Umschulungsmaßnahmen
- Orthopädische Hilfsmittel
- Schmerzensgeld
- Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen
Kfz-Kostenvoranschlag vs. Kfz-Gutachten
Wann reicht ein Kostenvoranschlag zur Schadensabwicklung aus?
Generell empfiehlt sich die Schadensabwicklung mittels Kostenvoranschlag nur bei kleineren Schäden (bis 750,- €)
Bei einem höheren Schaden ist ein Kfz-Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen von Vorteil, da folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Bildliche Dokumentation des Allgemeinzustandes des Fahrzeugs und den verursachten Unfallschäden
- Genaue Beschreibung des optischen und technischen Zustands
- Ermitteln der Wertminderung
- Ermitteln des Nutzungsausfalls
- Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes
- Alle oben genannten Vorteile eines Kfz-Gutachtens
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Beratung an.
Ansprüche bei Unfällen im Inland,
jedoch verursacht durch ausländische Versicherungsteilnehmer:
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Aufgrund der Tatsache, dass der Schaden auf deutsche Boden verursacht wurde, gelten die Gesetze des deutschen Verkehrsrechts
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Damit so wenig Komplikationen wie möglich entstehen und die Schadensregulierung schnellstmöglich abgewickelt wird, sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden
Ansprüche bei Unfällen im Ausland, jedoch mit inländischen Versicherungsnehmern:
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Bei einem Verkehrsunfall im Ausland greift in der Regel das nationale Recht des jeweiligen Landes
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Damit so wenig Komplikationen wie möglich entstehen und die Schadensregulierung schnellstmöglich abgewickelt wird, sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden
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Ein Verkehrsunfall im Ausland ist problematisch, da nicht alle Schadensersatzpositionen von den dortigen Versicherungen akzeptiert und übernommen werden
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Sie sollten sich vor allem über Kostenübernahme der Kfz-Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten informieren, denn auch hier gelten andere Gesetze in anderen Ländern
Rechtliche Pflichten des Anspruchstellers nach einem Unfall:
- Nach einem Verkehrsunfall haben Sie die Betriebs- und Verkehrssicherheit bei sicherheitsrelevanten Schäden an Ihren Kfz zu wahren
- Wenn Sie sich für einen Kfz-Sachverständigen entscheiden, haben Sie bei der Schadenaufnahme eine Offenbarungsverpflichtung bezüglich der Vor- und Altschäden an Ihrem Kfz.
- Falls Sie sich dazu entscheiden nach einem Verkehrsunfall Ihr Fahrzeug zu verkaufen, sind sie dazu verpflichtet den potenziellen Käufer über die reparierten Schäden zu unterrichten