Reparaturkalkulation
Bei der Reparaturkalkulation werden ausschließlich die Kosten zur Behebung des Schadens ermittelt.
Sie ist also mit einem unverbindlichen Kostenvoranschlag zu vergleichen.
Wir empfehlen Ihnen die Reparaturkalkulation einem Gutachten ausschließlich nur dann vorzuziehen, wenn…
- sofort erkennbar ist, dass die Schadenshöhe unter 750,- € liegen wird.
- eine Wertminderung auszuschließen ist. Diese wird bei einer Reparaturkalkulation nicht ermittelt.
- Nutzungsausfälle, Verkehrssicherheit, Reparaturdauer o.ä. keine Relevanz haben. Diese werden ebenfalls bei einer Reparaturkalkulation nicht berücksichtigt.
- eine Reparaturkostenausweitung ausgeschlossen werden kann.